Graphisoft Forward Vereinbarung
Version 2.0: gültig ab dem 11. Juli 2022
WICHTIG
BITTE LESEN SIE DIESE VEREINBARUNG SORGFÄLTIG DURCH. DURCH KLICKEN AUF DIE SCHALTFLÄCHE „AKZEPTIEREN“ AKZEPTIEREN SIE DIE Graphisoft SOFTWARE-LIZENZVEREINBARUNG („VEREINBARUNG“) EINSCHLIESSLICH DER EINGESCHRÄNKTEN GEWÄHRLEISTUNG, DEM UMGANG MIT PERSONENBEZOGENEN DATEN UND DEM HAFTUNGSAUSSCHLUSS. DIESE VEREINBARUNG ENTHÄLT DIE ALLGEMEINEN BEDINGUNGEN, DIE Graphisoft FÜR ALLE UNSERE KUNDEN ANWENDET.
Die Graphisoft Forward Vereinbarung wird geschlossen zwischen:
Graphisoft SE (eingetragene Adresse: Záhony utca 7, Graphisoft Park, Budapest H-1031, Ungarn; Unternehmens-Registernummer: Cg. 01-20-000001 eingetragen beim Stadtgericht Budapest (Ungarn); EU-Umsatzsteuernummer: HU13615556), im Folgenden „Graphisoft“ –
und dem Kunden (Graphisoft und der Kunde werden zusammen als die „Parteien“, einzeln als „Partei“ bezeichnet) ab dem Datum des Inkrafttretens unter den folgenden Bedingungen:
1. GEGENSTAND DIESER VEREINBARUNG
1.1 Graphisoft – stellt dem Kunden - durch seine Vertreter und Bevollmächtigten, einschließlich des verkaufenden Unternehmens und des Dienstanbieters - Graphisoft Forward gemäß den Bedingungen dieser Vereinbarung und insbesondere der Liste der Dienste und Leistungen, die ein untrennbarer Bestandteil dieser Vereinbarung ist, zur Verfügung.
1.2. Die dem Kunden zur Verfügung gestellten, in Graphisoft Forward enthaltenen Dienste und Leistungen werden von Graphisoft von Zeit zu Zeit festgelegt und können von Markt zu Markt unterschiedlich sein.
1.3. Graphisoft Forward wird dem Kunden über das verkaufende Unternehmen und/oder den von Graphisoft von Zeit zu Zeit definierten Dienstanbieter geliefert.
1.4. Graphisoft Forward deckt den gesamten Pool an bestehenden Produktlizenzen des Kunden sowie laufende und zukünftige Käufe ab, solange der Kunde eine gültige aktuelle Graphisoft Forward Service hat.
1.5. Die Graphisoft-Forward-Abdeckung für alle bestehenden und zusätzlich erworbenen Produktlizenzen unterliegt den Bedingungen dieser Vereinbarung, ohne dass eine weitere Vereinbarung mit Graphisoft abgeschlossen werden muss.
1.6. Der Kunde akzeptiert seine Bindung an die Bedingungen dieser Vereinbarung und verpflichtet sich, Graphisoft Forward-Gebühren für alle bestehenden und zukünftig zusätzlich erworbenen Lizenzen zu zahlen, wie in dieser Vereinbarung festgelegt.
1.7. Vorbehaltlich der Bedingungen dieser Vereinbarung wird dem Kunden hiermit das nicht exklusive, nicht übertragbare Recht gewährt, während der Service-Laufzeit auf die Graphisoft-Forward-Dienste und -Leistungen zuzugreifen und diese zu nutzen.
1.8. Graphisoft Forward steht dem Kunden ab dem Aktivierungsdatum zur Verfügung.
2. NUTZUNG DER DIENSTE UND LEISTUNGEN
2.1. Zum Aufrufen der in der Liste der Dienste und Leistungen aufgeführten Dienste und Leistungen muss der Kunde über die aktuellste Version der Produkte verfügen und während der gesamten Servicelaufzeit eine gültige Graphisoft-ID des Unternehmens haben.
2.2. Der Kunde ist dafür verantwortlich, die Graphisoft-IDs aller seiner Benutzer mit dem Unternehmenskonto des Kunden zu verbinden und die Liste dieser Graphisoft-IDs ständig auf dem neuesten Stand zu halten.
2.3. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, sicherzustellen, dass die Dienste und Leistungen, die zum Graphisoft Forward des Kunden gehören, ausschließlich von seinen autorisierten Benutzern genutzt werden.
2.4. Der Kunde muss mit Graphisoft und/oder dem/den beauftragten Dienstanbieter(n) zusammenarbeiten, um die erfolgreiche Bereitstellung der Graphisoft-Forward-Dienste und -Leistungen für den Kunden sicherzustellen.
2.5. Der Kunde und die Nutzer des Kunden sind allein verantwortlich für (1) alle Inhalte, (2) die Wahrung der Vertraulichkeit des Kundenkontos und aller Nutzerkonten (sofern vorhanden), einschließlich der zugehörigen Passwörter; (3) jeglichen Zugriff auf und die Nutzung des Kundenkontos und/oder aller Nutzerkonten (sofern vorhanden), unabhängig davon, ob der Zugriff autorisiert wurde oder nicht; (4) angemessene Vorsichtsmaßnahmen zum Schutz des Kundenkontos und der Nutzerkonten (sofern vorhanden) und der zugehörigen Passwörter zu ergreifen und Graphisoft unverzüglich über jeden Verlust oder jede unbefugte Offenlegung oder Nutzung des Kundenkontos und/oder der Nutzerkonten (falls vorhanden) und der zugehörigen Passwörter zu informieren.
3. SERVICEGEBÜHREN
3.1. Der Kunde zahlt Servicegebühren an das verkaufende Unternehmen auf der Basis (i) des Typs und (ii) der Anzahl der Produktlizenzen, die er zu einem beliebigen Zeitpunkt während der Servicelaufzeit erwirbt und/oder besitzt.
3.2. Zur Klarstellung: Der Kunde ist verpflichtet, die entsprechenden Servicegebühren für alle Produktlizenzen zu zahlen, die er zu irgendeinem Zeitpunkt während der Service-Laufzeit erwirbt und/oder besitzt (mit Ausnahme von Altsystem-Produkten und Nicht-Forward-Produkten).
3.3. Die Servicegebühren werden von dem verkaufenden Unternehmen festgelegt und können nach eigenem Ermessen des verkaufenden Unternehmens geändert werden.
3.4. Im Falle eines Verzugs von mehr als fünf (5) Tagen mit der Zahlung einer fälligen Servicegebühr, wie vom verkaufenden Unternehmen an Graphisoft angezeigt, wird die Erbringung der Services und Leistungen bis zur vollständigen Zahlung ausgesetzt oder eingeschränkt.
3.5. Erfolgt die Zahlung nicht vollständig bis zum Beginn der jeweiligen Verlängerungs-Servicelaufzeit, so ist Graphisoft berechtigt, die Nutzung der Dienste und Leistungen durch den Kunden mit dem letzten Tag der gültigen Verlängerungs-Servicelaufzeit zu beenden.
4. BESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG, BESCHRÄNKTE HAFTUNG
4.1. Graphisoft gewährleistet hiermit nur zugunsten des Kunden in Bezug auf die in der Dienste- und Leistungsliste aufgeführten Dienste und Leistungen, dass (a) es die erforderlichen Rechte an jeder einzelnen Komponente und Funktion der Services und Leistungen besitzt oder innehat, (b) es die volle Befugnis und Vollmacht hat und beibehalten wird, das Recht zur Nutzung der Dienste und Leistungen ohne weitere Zustimmung eines Dritten zu gewähren, und (c) die Dienste und Leistungen in einer angemessenen, den Branchenstandards entsprechenden Weise erbracht werden.
4.2. Ausschluss von Gewährleistungen. DIE IN ABSCHNITT 4.1 GENANNTEN AUSDRÜCKLICHEN GEWÄHRLEISTUNGEN SIND DIE EINZIGEN UND AUSSCHLIESSLICHEN GEWÄHRLEISTUNGEN VON Graphisoft IN BEZUG AUF DIE DIENSTE UND LEISTUNGEN UND ANDERE MATERIALIEN, DIE VON Graphisoft IM RAHMEN DIESER VEREINBARUNG GELIEFERT ODER ANDERWEITIG BEREITGESTELLT WERDEN. GRAPHISOFT GARANTIERT NICHT, DASS DIE DIENSTE UND LEISTUNGEN ODER ANDERE MATERIALIEN DEN ANFORDERUNGEN DES KUNDEN ENTSPRECHEN, FREI VON VIREN SIND ODER UNUNTERBROCHEN ODER FEHLERFREI FUNKTIONIEREN. GRAPHISOFT LEHNT HIERMIT ALLE WEITEREN GESETZLICHEN, AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN AB, EINSCHLIESSLICH UND OHNE EINSCHRÄNKUNG DER GEWÄHRLEISTUNG DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN UND DER STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNG DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER ZUFRIEDENSTELLENDEN QUALITÄT UND DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. DIESE AUSSCHLÜSSE GELTEN MÖGLICHERWEISE NICHT FÜR DEN KUNDEN, DA EINIGE STAATEN/RECHTSPRECHUNGEN DEN AUSSCHLUSS BESTIMMTER GARANTIEN NICHT ZULASSEN.
4.3. Ausschließlicher Rechtsbehelf. Die gesamte Haftung von Graphisoft und der einzige und ausschließliche Rechtsbehelf des Kunden besteht nach alleinigem und freiem Ermessen von Graphisoft darin, (i) den Kunden zu beraten, wie er die gleiche Funktionalität mit dem Produkt erreichen kann, oder (ii) den Dienst und die Leistungen oder den mangelhaften Teil davon neu zu erbringen, wenn Graphisoft innerhalb der Gewährleistungsfrist von 90 Tagen ab der Bereitstellung des Dienstes schriftlich über eine solche Verletzung unter Angabe des Mangels informiert wird.
4.4. KEINE DER BESTIMMUNGEN IN DIESER VEREINBARUNG (ODER IHREN ANHÄNGEN) SCHRÄNKT DIE HAFTUNG EINER PARTEI EIN ODER SCHLIESST SIE AUS FÜR (A) TOD ODER PERSONENSCHÄDEN, DIE VORSÄTZLICH ODER DURCH GROBE FAHRLÄSSIGKEIT VERURSACHT WURDEN; (B) BETRUG ODER ARGLISTIGE TÄUSCHUNG; ODER (C) JEDE ANDERE HAFTUNG, DIE DURCH DIE KOLLEKTIVRECHTLICHEN BESTIMMUNGEN DES ANWENDBAREN RECHTS NICHT AUSGESCHLOSSEN ODER BESCHRÄNKT WERDEN KANN.
4.5. VORBEHALTLICH DER EINSCHRÄNKUNGEN IN DIESEM ABSCHNITT 4 UNTERLIEGT DIE HAFTUNG VON Graphisoft FÜR SCHÄDEN EINER GESAMTHAFTUNGSOBERGRENZE IN HÖHE DES EIN-(1)-FACHEN DER BETRÄGE, DIE DER KUNDE IN DEN ZWÖLF (12) MONATEN UNMITTELBAR VOR DEM EREIGNIS, DAS DEN ANSPRUCH AUSLÖST, TATSÄCHLICH AN DAS VERKAUFENDE UNTERNEHMEN GEZAHLT HAT UND/ODER IHR SCHULDET. DIE GESAMTHAFTUNG VON Graphisoft AUS ODER IN BEZUG AUF DIESE VEREINBARUNG ÜBERSTEIGT NICHT DIE BETRÄGE, DIE DER KUNDE IN DEN ZWÖLF (12) MONATEN VOR DEM EREIGNIS, DAS DEN ANSPRUCH AUSLÖST, TATSÄCHLICH AN DAS VERKAUFENDE UNTERNEHMEN GEZAHLT HAT UND/ODER IHR SCHULDET.
4.6. VORBEHALTLICH DER EINSCHRÄNKUNGEN IN DIESEM ABSCHNITT 4 SIND Graphisoft ODER SEINE VERBUNDENEN UNTERNEHMEN, EIGENTÜMER, LEITENDEN ANGESTELLTEN, DIREKTOREN, MITARBEITER ODER LIZENZGEBER, DIENSTLEISTER IN KEINEM FALL GEGENÜBER DEM KUNDEN ODER EINER ANDEREN PERSON HAFTBAR FÜR INDIREKTE SCHÄDEN, SCHADENSERSATZ MIT STRAFCHARAKTER, SPEZIELLE SCHÄDEN, SCHADENSERSATZ MIT BEISPIELCHARAKTER, ZUFÄLLIGE SCHÄDEN ODER FOLGESCHÄDEN JEGLICHER ART ODER FÜR EINKOMMENS- ODER GEWINNVERLUSTE (JEWEILS UNABHÄNGIG DAVON, OB SIE DIREKT ODER INDIREKT ALS ERGEBNIS DER JEWEILIGEN HANDLUNG ENTSTANDEN SIND), NUTZUNGSAUSFALL, VERLUST VON DATEN ODER ANDERER WIRTSCHAFTLICHER VORTEILE) DIE SICH AUS DIESER VEREINBARUNG ERGEBEN ODER IN IRGENDEINER WEISE MIT DIESER VEREINBARUNG VERBUNDEN SIND, UNABHÄNGIG VON DER URSACHE, SELBST WENN DIE PARTEI, VON DER SCHADENERSATZ VERLANGT WIRD, ODER DIE LIZENZGEBER DIESER PARTEI ZUVOR AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WORDEN SIND.
4.7. DIE IN ABSCHNITT 4 GENANNTEN EINSCHRÄNKUNGEN GELTEN UNABHÄNGIG VON DER ART DER KLAGE, UNABHÄNGIG DAVON, OB DIE GELTEND GEMACHTE HAFTUNG ODER DER SCHADENERSATZ AUF EINEM VERTRAG (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE VERLETZUNG DER GEWÄHRLEISTUNG), EINER UNERLAUBTEN HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF FAHRLÄSSIGKEIT), EINEM GESETZ ODER EINER ANDEREN RECHTLICHEN ODER BILLIGKEITSRECHTLICHEN THEORIE BERUHT.
5. LAUFZEIT UND BEENDIGUNG
5.1. Laufzeit der Vereinbarung
5.1.1. Diese Vereinbarung beginnt am Tag des Inkrafttretens und bleibt so lange in Kraft, bis sie von einer der Parteien per E-Mail an die andere Partei gemäß Abschnitt 10.9. unten gekündigt wird.
5.1.2. Beendigung der Vereinbarung. Vorbehaltlich der Bedingungen dieser Vereinbarung hat jede der Parteien das Recht, diese Vereinbarung ohne rechtsgültigen Grund („aus Gründen der Zweckmäßigkeit“) mit einer Frist von dreißig (30) Tagen zu kündigen, wenn der Kunde keine gültige Graphisoft Forward Servicelaufzeit hat. Zur Klarstellung: Die Beendigung der Graphisoft-Forward-Abdeckung/Servicelaufzeit, aus welchen Gründen auch immer, beendet diese Vereinbarung nicht, und diese Vereinbarung kann erst nach der Beendigung der Graphisoft-Forward-/Servicelaufzeit-Abdeckung des Kunden beendet werden.
5.1.3. Beendigung aus wichtigem Grund. Jede der Parteien ist berechtigt, diese Vereinbarung aus wichtigem Grund durch eine schriftliche Mitteilung zu kündigen, wenn die andere Partei eine wesentliche Vertragsverletzung nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt einer schriftlichen Mitteilung, in der die Verletzung der anderen Partei in angemessener Weise beschrieben ist, behebt.
5.2. Laufzeit von Graphisoft Forward
5.2.1. Graphisoft Forward beginnt am Bestelldatum und bleibt für die anfängliche Servicelaufzeit in Kraft. Nach Ablauf der anfänglichen Servicelaufzeit verlängert sich Graphisoft Forward automatisch für die nachfolgenden Servicelaufzeiten, es sei denn, der Kunde oder das verkaufende Unternehmen teilt der anderen Partei mindestens dreißig (30) Tage vor dem Ende der dann laufenden Servicelaufzeit auf die im Kaufvertrag festgelegte Weise mit, dass sie die Abdeckung durch Graphisoft Forward nicht verlängern möchte.
5.3. Auswirkung der Beendigung/des Ablaufs der Vereinbarung. Die Abschnitte 4, 6, 7, 8 und 9 dieser Vereinbarung bleiben auch nach einer Kündigung/einem Ablauf dieser Vereinbarung gültig. In den für bestimmte Dienstleistungen geltenden Dokumenten können zusätzliche Bedingungen festgelegt sein, die über die Beendigung dieser Vereinbarung hinaus gelten. Unabhängig von der Grundlage für das Auslaufen oder die Beendigung dieser Vereinbarung ist Graphisoft nicht verpflichtet, Kundendaten länger als dreißig (30) Tage nach einer Beendigung aufzubewahren.
6. VERTRAULICHE BEHANDLUNG
6.1. Der Empfänger darf keine vertraulichen Informationen des Offenlegers für einen anderen Zweck als zur Erfüllung seiner Verpflichtungen oder zur Ausübung seiner Rechte aus dieser Vereinbarung („Zweck“) verwenden.
6.2. Definition. Im Sinne dieser Vereinbarung steht „vertrauliche Informationen“ für Informationen und Materialien, die von der offenlegenden Partei („Offenleger“) der Partei, die diese Informationen oder Materialien erhält („Empfänger“), zur Verfügung gestellt werden, die (a) zum Zeitpunkt der Offenlegung als vertraulich gekennzeichnet sind oder (b) von einer vernünftigen Person in den relevanten Branchen aufgrund der Art der Informationen und Materialien und aller anderen relevanten Faktoren als vertraulich verstanden werden sollten. Zur Klarstellung: Zu den vertraulichen Informationen des Kunden gehören unter anderem Kundendaten und nichtöffentliche Geschäftspläne des Kunden, und zu den vertraulichen Informationen von Graphisoft gehören unter anderem die im Rahmen eines Bestellformulars angebotenen Preiskonditionen, die nichtöffentlichen Geschäftspläne von Graphisoft, alle nichtöffentlichen Aspekte der Graphisoft-Technologie und die Ergebnisse einer vom Kunden oder in seinem Namen durchgeführten Evaluierung des Dienstes zum Zwecke der Überwachung seiner Verfügbarkeit, Leistung oder Funktionalität oder zu anderen Benchmarking- oder Wettbewerbszwecken.
6.3. Zweck. Die empfangende Partei: (a) darf vertrauliche Informationen nicht an Mitarbeiter oder Auftragnehmer der empfangenden Partei weitergeben, es sei denn, diese Personen benötigen den Zugang zu diesen Informationen als Teil ihrer Arbeit und sind an diese Vertraulichkeitsklausel gebunden; und (b) darf vertrauliche Informationen nicht ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der offenlegenden Partei an andere Dritte weitergeben. Darüber hinaus wird die empfangende Partei vertrauliche Informationen mit der gleichen Sorgfalt schützen, die sie zum Schutz ihrer eigenen vertraulichen Informationen ähnlicher Art und Bedeutung verwendet, jedoch mit nicht weniger als angemessener Sorgfalt. Die empfangende Partei hat die offenlegende Partei unverzüglich über jeden Missbrauch oder jede Veruntreuung vertraulicher Informationen zu informieren, die der empfangenden Partei zur Kenntnis gelangt. Die empfangende Partei ist jedoch berechtigt, vertrauliche Informationen offenzulegen, wenn dies gesetzlich oder behördlich vorgeschrieben ist. Die empfangende Partei muss die offenlegende Partei unverzüglich (soweit gesetzlich zulässig) von einer solchen Aufforderung in Kenntnis setzen und in angemessener Weise mit der offenlegenden Partei kooperieren, um eine Schutzverfügung zu erwirken oder eine solche geforderte Offenlegung auf Kosten der offenlegenden Partei anzufechten.
6.4. Ausschlüsse. Die Verpflichtungen des Empfängers gemäß diesem Abschnitt gelten nicht für vertrauliche Informationen des Offenlegenden, zu denen der Empfänger nachweisen kann, dass sie (a) ohne Verschulden des Empfängers öffentlich zugänglich sind oder werden; (b) sich rechtmäßig und frei von jeglicher Geheimhaltungsverpflichtung im Besitz des Empfängers befinden; (c) vom Empfänger unabhängig entwickelt wurden, ohne vertrauliche Informationen des Offenlegenden zu verwenden; oder (d) vom Offenlegenden an einen nicht der Geheimhaltungsverpflichtung unterliegenden unbeteiligten Dritten weitergegeben wurden. Die Offenlegung vertraulicher Informationen durch den Empfänger (i) als Reaktion auf eine gültige Anordnung oder ein sonstiges gesetzliches Verfahren eines Gerichts oder einer anderen zuständigen Behörde, (ii) wie anderweitig gesetzlich vorgeschrieben oder (iii) notwendig, um die Rechte einer der Parteien auszuüben, stellt keinen Verstoß gegen diese Vereinbarung dar, wenn der Empfänger, soweit gesetzlich zulässig, den Offenleger unverzüglich benachrichtigt und angemessen kooperiert, damit dieser versuchen kann, die Offenlegung zu verhindern oder zu begrenzen.
7. VERTRAULICHKEIT, DATENSCHUTZ
7.1. Graphisoft wird Kundendaten nur so verwenden, wie es die anwendbaren Datenschutzgesetze, diese Vereinbarung und die Graphisoft-Datenschutzrichtlinie, die unter https://graphisoft.com/legal/privacy-policy verfügbar ist, zulassen.
7.2. Der Kunde akzeptiert, dass das verkaufende Unternehmen die Daten des Kunden zur Datenverarbeitung an Graphisoft übermittelt. Das verkaufende Unternehmen und Graphisoft sind beide Datenverantwortliche in Bezug auf die personenbezogenen Daten, die der Kunde dem verkaufenden Unternehmen zur Verfügung stellt. Personenbezogene Daten, die vom verkaufenden Unternehmen zur Datenverarbeitung an Graphisoft übermittelt werden: Name und eingetragene Adresse des Kunden, Name der Kontaktperson, E-Mail-Adresse, Telefonnummer. Zwecke der Datenverarbeitung umfassen: Vertragserfüllung, Bereitstellung von Produkten und Dienstleistungen, Verbesserung von Produkten und Dienstleistungen, Entwicklung neuer Produkte und Dienstleistungen, Bereitstellung personalisierter Dienstleistungen, Leistungsmessung, Kommunikation mit Kunden und Nutzern, Sicherstellung der Geschäftskontinuität, berechtigtes Interesse zur Vermeidung einer unrechtmäßigen Nutzung von Produkten und Dienstleistungen und Schutz des geistigen Eigentums von Graphisoft und seinen Lizenzgebern, Angebot von Produkten und Dienstleistungen von Interesse. Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung: Wenn der Kunde eine juristische Person ist, werden die Kontaktdaten auf der Grundlage von Artikel 6 (1) f) DSGVO verarbeitet; ist der Kunde dagegen eine natürliche Person, so ist die Rechtsgrundlage die Erfüllung des Vertrags auf der Grundlage von Artikel 6 (1) b) DSGVO.
7.3. Wenn die Einhaltung von Datenschutzgesetzen die Kosten oder Risiken von Graphisoft bei der Bereitstellung von Graphisoft Forward über das verkaufende Unternehmen oder über den Dienstanbieter wesentlich verändern würde, hat Graphisoft das Recht, diese Vereinbarung mit einer Frist von mindestens dreißig (30) Tagen schriftlich gegenüber dem Kunden zu kündigen, es sei denn, der Kunde und Graphisoft vereinbaren innerhalb dieser 30-Tage-Frist schriftlich, dass Graphisoft Forward dem Kunden weiterhin zur Verfügung gestellt werden kann. Im Falle einer solchen Kündigung gemäß diesem Abschnitt besteht das alleinige Recht des Kunden und die alleinige Verpflichtung von Graphisoft darin, dass Graphisoft dem Kunden unverzüglich alle gezahlten Servicegebühren anteilig zurückerstattet, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Kündigung nicht genutzt wurden. Die ausführlichen Datenverarbeitungs-Regeln durch Graphisoft im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung sind in der Datenschutzrichtlinie von Graphisoft unter https://graphisoft.com/legal zu finden.
8. GEISTIGES EIGENTUM, BRANDING
8.1. Die dem Kunden im Rahmen dieser Vereinbarung angebotenen Dienste sind Eigentum von Graphisoft und seinen Lizenzgebern. Die ausführlichen Regeln zu GEISTIGEM EIGENTUM und BRANDING finden Sie in der Mitteilung von Graphisoft über geistiges Eigentum, verfügbar unter https://graphisoft.com/legal.
9. HAFTUNGSFREISTELLUNG
9.1. Durch Graphisoft. Graphisoft wird den Kunden, seine leitenden Angestellten, Direktoren und Mitarbeiter gegen jegliche Ansprüche verteidigen, die von einer dritten Partei vorgebracht werden unter der Beschuldigung, dass (a) die Dienste und Leistungen (b) die Nutzung der Dienste und Leistungen in Übereinstimmung mit dieser Vereinbarung; oder (c) die Aktivitäten von Graphisoft ein geistiges Eigentumsrecht verletzen (zusammenfassend als „Ansprüche“ bezeichnet). Graphisoft wird außerdem den Kunden und seine verbundenen Unternehmen, unabhängigen Partner, leitenden Angestellten, Direktoren und Mitarbeiter schadlos halten, indem es alle Schäden, Kosten und Ausgaben (einschließlich angemessener Anwaltsgebühren und -kosten) bezahlt, die von einem zuständigen Gericht rechtskräftig zuerkannt oder in einer schriftlichen, von Graphisoft unterzeichneten Vergleichsvereinbarung vereinbart wurden und die aus solchen Ansprüchen entstehen.
9.2. Wenn (a) ein Aspekt der Dienste und Leistungen von einem Gericht als Verletzung eines geistigen Eigentumsrechts eines Dritten befunden wird oder nach angemessener Meinung von Graphisoft wahrscheinlich von einem Gericht befunden wird, oder (b) die weitere Nutzung der Dienste und Leistungen untersagt wird, wird Graphisoft unverzüglich und auf eigene Kosten: (i) für den Kunden das Recht erwirken, die Dienste und Leistungen weiterhin in Übereinstimmung mit dieser Vereinbarung zu nutzen; (ii) die fraglichen Elemente so ändern, dass sie keinen Verstoß mehr darstellen; oder (iii) diese Elemente durch ein nicht verletzendes funktionales Äquivalent ersetzen. Wenn Graphisoft nach allen wirtschaftlich vertretbaren Bemühungen in gutem Glauben feststellt, dass die Optionen (i), (ii) und (iii) nicht durchführbar sind, wird Graphisoft die verletzenden Elemente aus den Diensten und Leistungen entfernen und dem Kunden anteilig alle vom Kunden für die verletzenden Elemente gezahlten Servicegebühren erstatten, die ab dem Zeitpunkt der Entfernung ungenutzt bleiben.
9.3. Graphisoft übernimmt keine Verpflichtung oder Haftung für Ansprüche gemäß diesem Abschnitt, soweit diese aus Folgendem resultieren: (i) der Kombination, dem Betrieb oder der Nutzung der Dienste und Leistungen mit einem nicht von Graphisoft gelieferten Produkt oder Gerät, einer nicht von Graphisoft gelieferten Software oder einem nicht von Graphisoft gelieferten Dienst, soweit die Kombination den Verstoß begründet; (ii) der unbefugten Änderung oder Modifizierung der Dienste und Leistungen durch den Kunden oder (iii) der Einhaltung der Entwürfe, Spezifikationen, Anforderungen oder Anweisungen des Kunden durch Graphisoft oder die Dienste und Leistungen bei der Bereitstellung der Dienste und Leistungen, soweit der Anspruch auf einer solchen Einhaltung beruht.
9.4. Durch den Kunden. Der Kunde wird Graphisoft verteidigen, entschädigen und schadlos halten gegen jegliche Ansprüche Dritter, Klagen oder Verfahren, die sich aus der tatsächlichen Nutzung, dem Missbrauch oder der Nichtnutzung der Dienste und Leistungen durch den Kunden ergeben, die nicht in Übereinstimmung mit dieser Vereinbarung sind.
9.5. Voraussetzungen für die Haftungsfreistellung. Die jeweiligen Verteidigungs- und Freistellungsverpflichtungen jeder Partei gemäß dem Abschnitt 9.1 gelten unter der Voraussetzung, dass die jeweils andere Partei: (a) die verteidigende/freistellende Partei unverzüglich über den Anspruch eines Dritten informiert, sobald ihr ein solcher Anspruch zur Kenntnis gelangt; (b) der verteidigenden/freistellenden Partei die alleinige Kontrolle über die Verteidigung und Beilegung des Anspruchs zu überlassen und den Anspruch nicht ohne die Zustimmung der verteidigenden/freistellenden Partei durch einen Vergleich zu regeln (wobei die verteidigende/freistellende Partei einen solchen Anspruch nur dann begleichen darf, wenn der Vergleich die andere Partei bedingungslos aus jeglicher Haftung entlässt und das Geschäft oder die Dienstleistung der anderen Partei nicht wesentlich beeinträchtigt); und (c) sich in angemessener Weise bemüht, der verteidigenden/freistellenden Partei im Zusammenhang mit dem Anspruch angemessene Informationen und Unterstützung zukommen zu lassen. Keine der Bestimmungen in diesem Abschnitt 9 schränkt die allgemeine gesetzliche Verpflichtung der Parteien ein, einen Verlust zu mindern, den sie erleiden könnte als Folge eines Ereignisses, das zu einem Anspruch unter dieser Haftungsfreistellungklausel führen kann.
10. ALLGEMEINE UND ABSCHLIESSENDE BESTIMMUNGEN
10.1. Diese Vereinbarung ist zusammen mit anderen rechtlichen Dokumenten von Graphisoft auszulegen und anzuwenden, wie insbesondere, aber nicht ausschließlich, der Graphisoft Datenschutzrichtlinie und der zugehörigen Endbenutzer-Lizenzvereinbarungen und Nutzungsbedingungen, die einen untrennbaren Bestandteil dieser Vereinbarung bilden und unter https://graphisoft.com/legal einzusehen sind. Alle Bedingungen dieser Vereinbarung und der Liste der Dienste und Leistungen sowie alle anderen anwendbaren Rechtsdokumente können von Graphisoft einseitig ohne vorherige Benachrichtigung des Kunden geändert werden, ohne dass dies rechtliche oder finanzielle Folgen für Graphisoft hat. Der Kunde ist für eine regelmäßige Durchsicht dieser Bedingungen verantwortlich. Die fortgesetzte Nutzung von Graphisoft Forward nach solchen Änderungen gilt als Zustimmung des Kunden zu diesen Änderungen. Die von Graphisoft vorgenommenen Änderungen dürfen für den Kunden nicht unzumutbar oder erheblich nachteilig sein.
10.2. Akzeptanz. Mit dem Abschluss dieser Vereinbarung erklärt und bestätigt der Kunde ausdrücklich, dass die Person, die diese Vereinbarung im Namen des Kunden annimmt, die volle Befugnis und Kompetenz hat, die Kundeneinheit, in deren Namen die Person handelt, zu vertreten. Sollte sich diese Erklärung als falsch erweisen, ist die Person, die diese Vereinbarung annimmt, für alle Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung persönlich verantwortlich und haftbar. Der Kunde bevollmächtigt hiermit das verkaufende Unternehmen und Graphisoft, im Namen des Kunden die gemäß Abschnitt 2.1. erforderliche Graphisoft-Unternehmens-ID zu erstellen.
10.3. Anti-Korruptionsbestimmungen. Sowohl Graphisoft als auch der Kunde versichern, dass sie keine Bestechungsgelder von Personen, Organisationen oder Unternehmen mit der Absicht angeboten, gegeben, erbeten oder angenommen haben, und sie verpflichten sich, dies auch in Zukunft nicht zu tun, um die andere Partei oder einen Mitarbeiter oder Vertreter der anderen Partei zu zwingen oder zu veranlassen, im Rahmen ihrer Pflichten unangemessen zu handeln. Wenn eine der Parteien für schuldig befunden wird, eine Bestechungshandlung nicht zu verhindern, oder der anderen Partei ein Bestechungsangebot macht, anbietet oder von ihr erbittet, werden die Rechte dieser Partei im Rahmen dieser Vereinbarung sofort beendet. Eine solche Beendigung hat keinen Einfluss auf die Rechte und Rechtsmittel von Graphisoft nach Beendigung dieser Vereinbarung. Der Kunde wird angemessene Anstrengungen unternehmen, um Graphisoft unverzüglich zu benachrichtigen, falls Umstände zu seiner Kenntnis gelangen, die im Widerspruch zu dieser Bestätigung stehen.
10.4. Handel und Sanktionen. Im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung:
10.4.1. hält jede der Parteien alle Wirtschafts-, Handels- und Finanzsanktionsgesetze, Verordnungen, Embargos und/oder verhängte restriktive Maßnahmen („Sanktionen“) sowie alle Export- und Importkontrollgesetze und -verordnungen („Handelskontrollen“) ein, die von den Regierungen Ungarns, der Europäischen Union oder einem anderen relevanten Land erlassen oder durchgesetzt werden;
10.4.2. versichert der Kunde, dass weder er selbst noch seine Tochtergesellschaften, verbundenen Unternehmen, Parteien, die ihn direkt oder indirekt besitzen oder kontrollieren, Direktoren, Mitarbeiter oder Nutzer des Kunden auf einer Liste mit Sanktionen und/oder Handelskontrollen für eingeschränkte Parteien aufgeführt sind oder werden;
10.4.3. versichert Graphisoft, dass weder das Unternehmen noch seine Tochtergesellschaften, verbundenen Unternehmen, Mitarbeiter oder die Parteien, die as Unternehmen direkt oder indirekt besitzen oder kontrollieren, auf einer Liste mit Sanktionen und/oder Handelskontrollen für eingeschränkte Parteien aufgeführt sind oder werden;
10.4.4. wird Graphisoft Forward unter der Bedingung zur Verfügung gestellt, dass die Dienste vom Kunden und/oder den Nutzern des Kunden nicht verkauft, übertragen, freigegeben, exportiert, bereitgestellt oder genutzt werden (i) für Zwecke oder Aktivitäten, die durch Sanktionen und/oder Handelskontrollen verboten oder eingeschränkt sind, und (ii) in ein Land oder Territorium, das gerichtlichen Sanktionen unterliegt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, zum Zeitpunkt dieser Vereinbarung Nordkorea, Iran, Syrien, Sudan, Kuba, Krim und Sewastopol. Der Kunde und die Nutzer des Kunden sind allein für die Einhaltung der geltenden Sanktionen und/oder Handelskontrollen verantwortlich;
10.4.5. verpflichtet sich jede der Parteien, die jeweils andere Partei unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn sie eine Mitteilung über einen Verstoß gegen diesen Abschnitt 10.4. erhält oder davon Kenntnis erlangt;
10.4.6. hat jede der Parteien ungeachtet anders lautender Bestimmungen das Recht, (i) diese Vereinbarung sofort zu kündigen, wenn gegen eine der Bestimmungen dieses Abschnitts 10.4. verstoßen wird, und (ii) von der Partei, die gegen die entsprechenden Bestimmungen verstoßen hat, Schadensersatz für alle direkt entstandenen Verluste zu verlangen.
10.5. Geltendes Recht. Diese Vereinbarung und alle Streitigkeiten oder Ansprüche (ob vertraglich oder außervertraglich), die sich aus ihr, ihrem Gegenstand oder ihrem Zustandekommen ergeben, unterliegen ungarischem Recht, ungeachtet der Bestimmungen des internationalen Privatrechts der jeweiligen Gerichtsbarkeit.
10.6. Beilegung von Streitigkeiten. Im Falle von Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der vorliegenden Vereinbarung, insbesondere bei Verstößen gegen den Vertrag oder hinsichtlich seiner Beendigung, Gültigkeit oder Auslegung, schließen die Parteien das staatliche Gerichtsverfahren aus und vereinbaren, die Angelegenheit der ausschließlichen und endgültigen Entscheidung des Ständigen Schiedsgerichts der Ungarischen Industrie- und Handelskammer (Handelsschiedsgericht Budapest) zu unterwerfen. Das Schiedsgericht verfährt nach seiner eigenen Verfahrensordnung (ergänzt um die Bestimmungen der Unterordnung des beschleunigten Verfahrens). Die Anzahl der Schlichter beträgt 3 (drei) und die im Schiedsverfahren zu verwendende Sprache ist Englisch. Die Parteien schließen die Möglichkeit der Wiederaufnahme des Verfahrens aus, wie geregelt in Abschnitt IX des Gesetzes Nr. LX von 2017 über die Schiedsgerichtsbarkeit.
10.7. Abtretung. Graphisoft kann diese Vereinbarung oder seine Rechte und Pflichten aus dieser Vereinbarung ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei einseitig an einen Dritten abtreten. Der Kunde kann seine Rechte aus dieser Vereinbarung nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von Graphisoft abtreten.
10.8. Unabhängige Vertragspartner. Die Parteien sind unabhängige Vertragsparteien. Keine der Parteien hat das Recht oder nimmt das Recht für sich in Anspruch, im Namen der anderen Partei Verpflichtungen einzugehen. Die Beziehung der Parteien im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ist nicht als Joint Venture, Partnerschaft, Franchise-, Beschäftigungs- oder Agenturverhältnis auszulegen oder als Auferlegung einer Haftung für eine der Parteien, die sich sonst aus einer solchen Beziehung ergeben könnte.
10.9. Sprache und Mitteilungen. Die englische Version dieser Vereinbarung ist die geltende Version bei der Interpretation oder Auslegung dieser Vereinbarung. Alle Übersetzungen hiervon werden exklusiv nur zur Information ohne jegliche Verbindlichkeit bereitgestellt, und keinesfalls ist Graphisoft für irgendwelche direkten, indirekten, zufälligen oder speziellen Folgeschäden haftbar, die aus irgendeiner fehlerhaften oder unvollständigen Übersetzung hervorgehen. In Bezug auf alle Mitteilungen kommunizieren die Parteien miteinander in englischer Sprache über ihre Ansprechpartner per E-Mail an die unter der Unternehmens-Graphisoft-ID für den Kunden bzw. forwardlegal@graphisoft.com für Graphisoft angegebenen E-Mail-Adressen.
10.10. Vollständige Vereinbarung. Diese Vereinbarung, zusammen mit allen anwendbaren Anhängen (einschließlich aller anderen Bedingungen, auf die in einem dieser Dokumente verwiesen wird), stellt die gesamte Vereinbarung zwischen dem Kunden und Graphisoft in Bezug auf den Gegenstand dieser Vereinbarung dar und ersetzt alle früheren oder gleichzeitigen Verhandlungen, Absprachen oder Vereinbarungen, ob schriftlich oder mündlich, zwischen den Parteien in Bezug auf diesen Gegenstand.
11. DEFINITIONEN
Sofern in dieser Vereinbarung nicht anders definiert, haben die folgenden Begriffe die nachfolgend definierte Bedeutung:
11.1. „Aktivierungsdatum“ - das Datum, ab dem Graphisoft dem Kunden die Graphisoft Forward Services und Vorteile zur Verfügung stellt. Das Aktivierungsdatum wird vom Kunden in der Bestellung an das verkaufende Unternehmen angegeben.
11.2. „Vereinbarung“ - diese Graphisoft-Weiterleitungsvereinbarung zusammen mit allen ihren Teilen und Änderungen.
11.3. „Leistungen“ - die Leistungen, die in der Liste der Dienste und Leistungen als untrennbarer Bestandteil dieser Vereinbarung aufgeführt sind und dem Kunden unter https://graphisoft.com/legal zur Verfügung gestellt werden. Die Leistungen können von Graphisoft und/oder dem Dienstleister nach eigenem Ermessen dem Kunden unter den Bedingungen dieser Vereinbarung und den spezifischen Bedingungen, die für die jeweilige Leistung gelten, zur Verfügung gestellt werden.
11.4. „Inhalt“ - alle Informationen und Daten, die während der Nutzung der Dienste und Leistungen durch den Kunden und/oder die Nutzer hochgeladen, heruntergeladen, zur Verfügung gestellt oder geteilt werden.
11.5. „Kunde“, „Sie“ oder „Ihr“ - das Unternehmen oder die Person, das bzw. die diese Vereinbarung mit Graphisoft abschließt, und jeder Nutzer, der im Namen des Kunden auf die Dienste und Leistungen zugreift; alle diese Personen bzw. Unternehmen sind befugt, die Dienste und Leistungen ausschließlich für ihre eigenen Zwecke und nicht für einen weiteren Vertrieb oder Weiterverkauf zu nutzen.
11.6. „Kunden-Unternehmenskonto“ - das vom Kunden auf der Grundlage seiner Unternehmens-Graphisoft-ID in den Systemen von Graphisoft registrierte Konto zum Zweck der Nutzung der Produkte und Leistungen von Graphisoft.
11.7. „Kundendaten“ - alle Daten, Informationen oder Materialien, die der Kunde bzw. die Nutzer des Kunden während des Zugriffs auf oder der Nutzung der Dienste und Leistungen erhalten.
11.8. „Datum des Inkrafttretens“ - das Datum der Bestellung.
11.9. „Berechtigungs-Upgrade“ - Sofern von Graphisoft nicht anderweitig schriftlich angewiesen, werden neue Versionen separat lizenziert und unterliegen der Zahlung einer Lizenz-Upgrade-Gebühr, die den Kunden von Graphisoft Forward nicht in Rechnung gestellt wird, da sie berechtigt sind, diese Upgrades kostenlos zu erhalten, und zwar als eines der Serviceelemente der Graphisoft Forward Dienste und Leistungen.
11.10. „Enddatum“ - der letzte Tag der Servicelaufzeit, an dem Graphisoft Forward für den Kunden noch verfügbar ist.
11.11. „Fehler“ - bezeichnet einen reproduzierbaren Fehler in den Produkten, der dazu führt, dass die Funktion des Produkts wesentlich von der in der Dokumentation beschriebenen abweicht.
11.12. „Graphisoft“ - Graphisoft SE, Budapest, Ungarn (eingetragene Anschrift: Záhony utca 7, Graphisoft Park, Budapest H-1031, Ungarn), das dem Kunden die Dienste und Leistungen gemäß den Bedingungen diese Vereinbarung zur Verfügung stellt.
11.13. „Graphisoft Forward“ - die Dienste und Leistungen, die dem Kunden von Graphisoft gemäß den Bestimmungen und Bedingungen dieser Vereinbarung zur Verfügung gestellt werden.
11.14. „Graphisoft ID“ - eine eindeutige Kennung, die von Graphisoft auf der Grundlage der E-Mail-Adressen der Nutzer generiert wird, um eine einheitliche Anmeldung bei den verschiedenen von Graphisoft verwalteten Websites und den von Graphisoft angebotenen Produkten und Dienstleistungen zu ermöglichen. Jeder Kunde benötigt und darf nur eine Graphisoft-ID für jeden Endbenutzer von Graphisoft-Produkten und -Dienstleistungen verwenden.
11.15. „Unternehmens-Graphisoft-ID“ - ist das Konto eines Unternehmens im Graphisoft-ID-System. Die Einstellungen der Unternehmens-Graphisoft-ID sind eine Erweiterung der Einstellungen der Graphisoft ID der einzelnen Nutzer, die zum Kunden gehören. Jeder Kunde benötigt und darf für die Zwecke dieser Vereinbarung nur eine Unternehmens-Graphisoft-ID nutzen.
11.16. „Anfängliche Servicelaufzeit“ - die erste Laufzeit nach dem Kauf von Graphisoft Forward durch den Kunden, beginnend mit dem Bestelldatum und endend an dem im Kaufvertrag definierten Datum.
11.17. „Altprodukt(e)“ - sind alle Produktlizenzen ohne aktive SSA-Abdeckung, die sich im Besitz von Kunden befinden, die auch andere Lizenzen besitzen, die zum 31. März 2022 eine aktive SSA-Abdeckung haben.
11.18. „Neue Version“ - bezeichnet eine Hauptversion des Produkts, die eine neue Funktion oder eine Verbesserung der Funktionen des Produkts oder eines Teils davon enthält. Bei Uneinigkeit darüber, ob ein Release ein Update oder eine neue Version ist, ist die Entscheidung von Graphisoft maßgebend.
11.19. „Nicht-Forward-Produkt(e)“ - sind Produkte und Leistungen, für die Graphisoft Forward nicht anwendbar ist und für die keine Servicegebühr erforderlich ist.
11.20. „Bestelldatum“ - Kalendertag, an dem Graphisoft eine Erfüllungsmitteilung zur Information über den erfolgreichen Kauf von Graphisoft Forward durch den Kunden an das verkaufende Unternehmen und in Kopie an den Kunden ausgestellt hat.
11.21. „Datenschutzgesetze“ - umfasst alle Gesetze und Vorschriften in Bezug auf den Datenschutz und die Übertragung personenbezogener Daten, die für die Erbringung der Dienstleistungen durch Graphisoft und/oder den Dienstleister an den Kunden gelten, insbesondere, aber nicht ausschließlich, die Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG („Datenschutzgrundverordnung“ oder „DSGVO“).
11.22. „Produkt(e)“ - bezeichnet die kommerzielle Version der unbefristeten Softwareapplikation, die von Graphisoft in Objektcodeform zusammen mit der zugehörigen Nutzerdokumentation auf beliebigen elektronischen Medien hergestellt und vertrieben wird. Das Produkt wird von Graphisoft unter den Bedingungen der jeweiligen Endbenutzer-Lizenzvereinbarung an den Kunden lizenziert.
11.23. „Kaufvertrag“ - die zwischen dem verkaufenden Unternehmen und dem Kunden abgeschlossene Vereinbarung in Bezug auf den Kauf von Graphisoft Forward.
11.24. „Verlängerungs-Servicelaufzeit“ - die zweite oder nachfolgende Laufzeit nach der anfänglichen Servicelaufzeit, die am nächsten Kalendertag nach Ablauf der anfänglichen Servicelaufzeit beginnt und am letzten im Kaufvertrag festgelegten Tag endet.
11.25. „Verkaufendes Unternehmen“ - das Unternehmen, das von Graphisoft autorisiert ist, Graphisoft Forward an Kunden gegen die vom Kunden an das verkaufende Unternehmen gezahlte Servicegebühr weiterzuverkaufen.
11.26. „Leistungen“ - die in der Liste der Dienste und Leistungen als untrennbarer Bestandteil dieser Vereinbarung aufgeführten Leistungen und die dem Kunden unter https://graphisoft.com/legal zur Verfügung gestellt werden. Die Leistungen werden dem Kunden von dem verkaufenden Unternehmen und/oder dem Serviceanbieter gemäß den Bedingungen dieser Vereinbarung und den für den jeweiligen Service geltenden spezifischen Bedingungen zur Verfügung gestellt.
11.27. „Liste der Dienste und Leistungen“ - die Liste der Dienste und Leistungen, die von Graphisoft von Zeit zu Zeit geändert werden kann und die dem Kunden unter https://graphisoft.com/legal zur Verfügung gestellt wird.
11.28. „Servicegebühren“ - die nicht erstattungsfähigen Beträge, die vom Kunden als Ausgleich dafür zu zahlen sind, dass ihm Graphisoft Forward für alle Produkte, die der Kunde zu irgendeinem Zeitpunkt während der Laufzeit dieser Vereinbarung besitzt, zur Verfügung stellt.
11.29. „Dienstanbieter“ - das (i) verkaufende Unternehmen, wenn dieses die Dienste/Leistungen für den Kunden erbringt, oder (ii) der von Graphisoft zum Erbringen der Dienste/Leistungen oder eines Teils davon beauftragte und ernannte Dritte, wenn nicht das verkaufende Unternehmen die Leistungen für den Kunden erbringt.
11.30. „Servicelaufzeit“ - die anfängliche Servicelaufzeit und die Verlängerungslaufzeit, deren Länge vom verkaufenden Unternehmen festgelegt wird, jedoch mindestens ein (1) Jahr.
11.31. „Software-Support-Services (SSA)“ - Die vom verkaufenden Unternehmen an den Kunden verkauften SSA hinsichtlich der Dienstleistungen, die dem Kunden in Bezug auf das/die Produkt(e) zu erbringen sind.
11.32. „Nutzer“ oder „Endnutzer“ - jede natürliche Person, die auf die Produkte oder Dienste und Leistungen, die von dieser Vereinbarung abgedeckt werden oder auf die er/sie durch diese Vereinbarung Anspruch hat, zugreift oder sie nutzt. „Nutzer“ ist entsprechend auszulegen.
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